1] Teilnahmeberechtigung
An Kinder-Fußballcamps von HOLLYVENT Sportmarketing können alle Kinder im Alter von 5 bis 15 Jahren teilnehmen. Bei Ü35-Fußballcamps dürfen Personen ab dem 35. Lebensjahr teilnehmen. Die Teilnehmer müssen nicht einem Fußballverein angehören oder über fortgeschrittene Fußballkenntnisse verfügen. Einschränkungen über die Teilnahmeanzahl innerhalb eines Kalenderjahres gibt es nicht. Eine Teilnahme kann aufgrund des Erreichens der vordefinierten Kapazitätsgrenze nicht garantiert werden. Überschreitet die Bewerberanzahl die Anzahl der vorhandenen Teilnahmeplätze, werden die Anmeldedaten auf der Warteliste gespeichert. Die Warteliste wird durch freiwerdende Teilnahmeplätze chronologisch nach Eingang der Anmeldungen abgebaut. Die Veranstaltungen finden erst ab einer ausreichenden Mindestteilnehmerzahl statt. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und der damit verbundenen Veranstaltungsabsage, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der ggf. bereits gezahlten Teilnahmegebühr gegenüber HOLLYVENT Sportmarketing.
2] Anmeldung
Eine Anmeldung zu einem Fußballcamp von HOLLYVENT Sportmarketing ist nur wirksam, soweit sie durch eine/einen volljährigen Teilnehmer/in selbst (Ü35-Fußallcamps) bzw. einen Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des/der Teilnehmers/in bevollmächtigten Vertreters („Erziehungsberechtigter“) erfolgt (Kinder-Fußballcamps). Die abgegebene Anmeldung ist verbindlich. Der fällige Betrag wird nach Anmeldung in einer Bestätigungsemail zur Zahlung angefordert. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung per E-Mail beim Kunden wird die Anmeldung durch HOLLYVENT Sportmarketing angenommen. Das Rücktrittsrecht von HOLLYVENT Sportmarketing wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bzw. wegen Überbuchung bleibt unberührt. Sollte die Zahlung der Teilnahmegebühr aus vom Erziehungsberechtigten zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden, ist HOLLYVENT Sportmarketing berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen. Die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
3] Nichterscheinen & Rücktritt von der Anmeldung
Erscheint ein/eine verbindlich angemeldete/r Teilnehmer/in nicht zur Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Es sei denn, das Nichterscheinen ist krankheits- oder verletzungsbedingt. In diesem Fall ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig. Bei Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn gelten folgende Regelungen:
• bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 20% des Teilnahmebetrags als Stornogebühr erhoben werden
• ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 30% des Teilnahmebetrags als Stornogebühr erhoben werden
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei HOLLYVENT Sportmarketing.
Ein Rücktritt hat schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die folgenden Kontaktdaten zu erfolgen:
HOLLYVENT Sportmarketing
Herrn Jürgen Holletzek
Fliederweg 20
37691 Boffzen
E-Mail: fussballcamps@hollyvent.de
Die Geltendmachung von gesetzlichen Widerrufs-, Gewährleistungs- und Anfechtungsrechten bleibt unberührt.
4] Erklärung des/der Teilnehmer/in (volljährig) bzw. des Erziehungsberechtigten (Kinder-Fußballcamps)
Jeder/Jede Teilnehmer/in ist verpflichtet, den Anordnungen der jeweiligen Trainer und Betreuer der HOLLYVENT Fußballcamps Folge zu leisten. Bei wiederholt grober Nichtbeachtung der Anordnungen der Veranstaltungsverantwortlichen kann der/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Für Kinder-Fußballcamps: Der Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, den/die Teilnehmer/in nach einer entsprechenden Benachrichtigung durch die Veranstaltungsverantwortlichen wegen Nichtbeachtung der Anordnungen schnellstmöglich von der Veranstaltung abzuholen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht. Mit der Anmeldung erklären der/die Teilnehmer/in und sein/ihr Erziehungsberechtigter (Kinder-Fußballcamps), dass der/die Teilnehmer/in körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Sie erklären außerdem, dass der/die Teilnehmer/in zum Zeitpunkt der Veranstaltung über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Sollte im Zeitraum zwischen Anmeldung und Veranstaltung diesbezüglich eine Änderung eintreten, verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte HOLLYVENT Sportmarketing umgehend entsprechend in Kenntnis zu setzen. Eine Informationspflicht besteht auch für den Fall der Einnahmepflicht bestimmter Medikamente, bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit, oder einem Teilnahmeverbot an bestimmten Freizeit- und Sportmöglichkeiten und Veranstaltungen. Mit der Anmeldung erklären der/die Teilnehmer/in und sein/ihr Erziehungsberechtigter, dass der/die Teilnehmer/in bei kleinen Verletzungen von den Verantwortlichen der HOLLYVENT Fußballcamps versorgt werden darf. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektion/Wundsalbe oder Insektenstiche/Brandsalbe. Wenn HOLLYVENT Sportmarketing für entstehende Kosten in Vorleistung tritt, werden die entstandenen Auslagen von dem Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.
5] Recht am eigenen Bild
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen der/die Teilnehmer/in und sein/ihr Erziehungsberechtigter ein, dass während der Veranstaltungen durch HOLLYVENT Sportmarketing von dem/der Teilnehmer/in getätigte Foto- und Filmaufnahmen ohne Namenszuordnung für Werbezwecke und/oder andere öffentliche PR-Maßnahmen von HOLLYVENT Sportmarketing, insbesondere Druckerzeugnisse der HOLLYVENT Fußballcamps, sowie zur Veröffentlichung von Fotomaterial im Internet auf Webseiten und Social-Media-Kanälen von HOLLYVENT Sportmarketing sowie in Fotobüchern und einzelnen Printmedien honorarfrei verwendet werden dürfen. §23 Abs.2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.
6] Datenschutz
HOLLYVENT Sportmarketing ist verantwortlich für die Verarbeitung der Daten, die mit der Anmeldung übergeben werden. HOLLYVENT Sportmarketing verarbeitet diese Daten zum Zweck der Durchführung des Fußballcamps und im Rahmen der in Ziffer 5 beschriebenen Zwecke. Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können jederzeit HOLLYVENT Sportmarketing gegenüber widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst in der Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Sie haben die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einstellung der Verarbeitung, Widerspruch und Übertragung Ihrer Daten gemäß den Artikeln 15-21 DSGVO sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, Art. 77 DSGVO. Wenn Sie Rechte gegenüber HOLLYVENT Sportmarketing geltend machen, so können Sie dies entweder postalisch unter Verwendung der in Ziffer 3 genannten Anschrift tun oder per Versand einer E-Mail an: datenschutz@hollyvent.de.
7] Haftung
Eine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des/der Teilnehmers/Teilnehmerin, die ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Verantwortlichen der HOLLYVENT Fußballcamps erfolgen, wird von HOLLYVENT Sportmarketing nicht übernommen. Falls der/die Teilnehmer/in im Rahmen seiner Teilnahme an einer Veranstaltung von HOLLYVENT Sportmarketing einen Schaden verursacht, ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies umgehend seiner privaten Haftpflichtversicherung zu melden. HOLLYVENT Sportmarketing, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder -dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden- bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter regelmäßig vertrauen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände.
8] Ergänzungen & Änderungen
HOLLYVENT Sportmarketing ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese Teilnahmebedingungen mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für die andere Partei zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden schriftlich bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen schriftlich oder per Email Widerspruch seitens des Kunden erhoben wird, vorausgesetzt, HOLLYVENT Sportmarketing hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Der Widerspruch ist zu richten an die oben genannten Kontaktdaten.
9] Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame, undurchsetzbare oder unvollständige Regelung haben die Parteien durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen undurchsetzbar oder unvollständigen Regelungen am nächsten kommt.
Stand: Juni 2024
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